WEG-Verwaltung
Wichtig bei der Verwaltung eines Hauses sind die individuellen Gegebenheiten, die es zu
berücksichtigen gilt. Es ist ein Unterschied, ob ein Neubau oder ein mehr der Pflege
bedürftiger Altbau fachgerecht betreut werden soll.
Als Grundlage der Verwaltertätigkeit steht das WEG-Gesetz in Kombination mit Ihrer
Teilungserklärung.
Als kurze Zusammenfassung stellen wir Ihnen unsere Tätigkeiten für Sie dar:
- Verwaltung aller gemeinschaftlichen Gelder
- Zahlungsabwicklung über objektbezogene Treuhandkonten
- Anwendung der objektbezogenen Teilungserklärung
- Transparenz aller Kosten durch detaillierte Aufstellungen
- Überwachung der Hausgeldzahlungen und Mahnwesen
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung für Eigentümer inkl. Gesamtdarstellung der
Einnahmen und Ausgaben des Objektes. Detaillierte Rücklagenentwicklung und Ausweis der
haushaltsnahen Dienstleistung für das Finanzamt gem. § 35a EStG - Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Anforderung und Abwicklung von Sonderumlagen
- Nach Absprache Optimierung der Ausgaben eines Objektes
- Erstellung der Verträge für Hausmeister, Reinigungskräfte etc. sowie Abwicklung der Löhne
- Kostenfreie Erstellung der jährlichen Reinigungs- und Winterdienstpläne nach Bedarf
- Eventuell erforderliche Begleitung von Baumaßnahmen – insbesondere Angebotsanfrage
sowie kaufmännische Betreuung der Sanierung